Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Michi’s Tastenkarussell werden Akkordeon- und Melodikamusik sowie musiktheoretische Kenntnisse vermittelt. Der Unterricht richtet sich an Kinder ab 5 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.

Zur Ergänzung besteht eine Kooperation mit dem ortsansässigen Verein „Handharmonika-Spielring Gross-Gerau e. V. 1933“, dem ältesten Musikverein in Gross-Gerau.

Hier haben die Musizierenden nach einer Grundausbildung im Unterricht die Möglichkeit in einem Orchester mitzuspielen. Eine Mitgliedschaft ist hierfür im Handharmonika-Spielring Voraussetzung.

Um einen reibungslosen Ablauf des Unterrichts und eine Gleichbehandlung aller Musizierenden zu gewährleisten, werden bezüglich der Unterrichtsbedingungen und des organisatorischen Ablaufs folgende Regelungen getroffen.

Ich danke für Ihr/Euer Verständnis, wünsche viel Erfolg im Unterricht und viel Freude beim Musizieren!

„Ein paar Takte Musik – sind ein Schlüssel zum Glück!“

Ihre/Eure
Michaela Neufahrt

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1. Unterrichtsgebühr

Die Unterrichtsgebühr wird von „Michi’s Tastenkarussell“ festgelegt und in Rechnung gestellt. Zahlungen haben innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang sofort und ohne Abzug an die Inhaberin Michaela Neufahrt zu erfolgen.

Der festgelegt Pauschalbetrag wird im Jahr fortlaufend monatlich in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsausfällen fallen 12 % Mahngebühren an.

Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen Online- oder Hybridunterricht nötig sein, so besteht kein Anspruch auf Kürzung der Gebühren.

Die Gebühren sind wie folgt:

  • eine Unterrichtseinheit mit 30 Minuten: 35€ / Monat
  • eine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten: 53 € / Monat

2. Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten werden zwischen Michaela Neufahrt und den Musizierenden vereinbart. Änderungen der vereinbarten Zeiten, auch einmalige Terminänderungen sind durch Absprache zwischen der Lehrerin und der Schülerinnen und Schülern möglich.

Findet der Unterricht durch Verspätung der Musizierenden stad, so haben diese keinen Anspruch auf Verlängerung der Unterrichtseinheit.

3. Verhinderung

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Musizierenden besteht kein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Unterrichtseinheiten.

Bei absehbar längerfristiger Verhinderung von mindestens einem Monat (z.B. Verletzung/längere Krankheit/längere Abwesenheit) kann nach individueller Absprache eine Unterbrechung des Unterrichts vereinbart werden. Für den Zeitraum der Unterbrechung ist in diesem Fall keine Unterrichtsgebühr zu entrichten.

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Lehrerin werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachgeholt. Nachholtermine werden in Absprache zwischen der Lehrerin und der Schülerinnen und Schülern vereinbart.

4. Noten

Die für den Unterricht erforderlichen Noten werden von den Musizierenden bezahlt und sind ihr Eigentum. Die Noten können nach Absprache durch die Musizierenden oder durch die Lehrerin besorgt werden.

Für die verschiedenen Orchester benöVgte Noten werden vom Handharmonika-Spielring bezahlt und zur Verfügung gestellt. Sie sind Eigentum des Vereins (auch erkennbar am Vereinsstempel).

5. Ferien

Während der Schulferien und Feiertage (in Hessen) findet kein Unterricht statt. Beginnen oder enden die Schulferien im Laufe einer Woche, so findet während der gesamten Woche der Unterricht statt, auch wenn der betreffende Unterrichtstag bereits auf einen Ferientag fällt (z.B. mittwochs Ferienbeginn = bis einschließlich freitags Unterricht; oder: freitags Ferienende = Unterricht ab dem darauffolgenden Montag).

6. Leihinstrumente

Bei Bedarf kann den Musizierenden vom Handharmonika-Spielring ein Leihinstrument zur Verfügung gestellt werden. Die Miete hierfür wird vom Vorstand des HHS festgesetzt und beträgt zur Zeit für folgende Instrumente:

  • 40/48 Bass: 10 €,
  • 72 Bass: 12 €,
  • 96/120 Bass: 15 €,
  • Morino 120 Bass: 30 €

und ist monatlich zu entrichten. Die Leihgebühr ist bar gegen Quittung bei der Lehrerin zu bezahlen.

Bei Aushändigung des Instruments ist außerdem eine Kaution in Höhe von 25 € pro Instrument zu zahlen, die bei Rückgabe des Instrumentes zurückerstattet wird. Sollte das Instrument bei der Rückgabe Schäden aufweisen, wird die Kaution vom Handharmonika-Spielring einbehalten und mit den Reparaturkosten verrechnet. Leihinstrumente werden bis zu einem Zeitraum von ca. 4 Monaten zur Verfügung gestellt. Dieser Zeitraum kann nach Absprache verlängert werden, sofern genügend Instrumente zur Verfügung stehen.

7. Orchester des Handharmonika-Spielrings

Durch die enge Kooperation ist das Mitspielen in einem der Orchester des HHS bei entsprechendem Leistungsstand der Musizierenden nach Absprache mit der Leitung des jeweiligen Orchesters jederzeit möglich.

8. Vereins- und Orchesterbeitrag

Die Gebührenordnung wird vom Handharmonika-Spielring Gross-Gerau e. V. festgelegt. Vereinsmitgliederbeitrag und Orchesterbeitrag entspricht 15 € + 30 € jährlich.

9. Kooperation mit dem Handharmonika-Spielring 1933 e.V.

Es besteht eine unbefristete KooperaVon zwischen „Michi’s Tastenkarussell“ und dem HHS. Mit dem Zusammenführen der Musizierenden in einem Orchester soll auch der Zusammenhalt und das soziale Miteinander unter den Musizierenden gefördert werden. Zur weiteren Förderung des Zusammenhalts führt der Verein regelmäßig Freizeitaktivitäten und vereinsinterne Veranstaltungen durch. Wie auch bei öffentlichen Auftritten sind hierbei Angehörige der Musizierenden (Eltern, Geschwister, usw.) gern gesehene Gäste, Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Grundsätzlich ist die Teilnahme an Freizeitaktivitäten freiwillig.

Möchten Sie gerne den HHS unterstützen, können Sie dies mit einer inaktiven Mitgliedschaft 15€ jährlich tun.

10. Datenschutz

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z. B. steuerrechtliche Autewahrungsfristen). Existieren Aufbewahrungsfristen für Daten, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind oder seitens „Michi’s Tastenkarussell“ kein berechtigtes Interesse an die Weiterspeicherung fortbesteht.

Gemäß Art. 8 der DSGVO dürfen Jugendliche ab 16 ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung selbst erteilen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bedarf es einer Einverständniserklärung eines/r Erziehungsberechtigten.

11. Foto-, Video-, sowie Tonaufnahmen

Zur Datenverarbeitung von Fotos, Videos und Tonaufnahmen bedarf es einer Einverständniserklärung des Musizierenden bzw. eines Erziehungsberechtigten.

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit auch teilweise in Texform widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.

~Stand Groß-Gerau, 31.01.2025

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